Verrechnung
Nach der Entlassung werden im Bedarfsfall von der Verrechnung für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten Rechnungen über gesetzliche Gebühren ausgestellt und per Post versendet.
Die Krankenanstaltengebühren werden jährlich im Landesgesetzblatt kundgemacht.
Für weitere Fragen oder bei speziellen Punkten stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegegebührenverrechnung sehr gerne zur Verfügung.
Kontakt
Leitung
Angelika Schinko, MA
02732/9004-11060